Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33062
OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19 (https://dejure.org/2020,33062)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2020 - 10 U 437/19 (https://dejure.org/2020,33062)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2020 - 10 U 437/19 (https://dejure.org/2020,33062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 263 StGB, § 27 EG-FGV, Art 5 Abs 2 S 2a EGV 715/2007
    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Gebrauchtfahrzeug: Sittenwidrige Schädigung bei einem Kauf im Juli 2017

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 19. November 2013 - I ZR 336/12 Rn. 9 m.w.N.; Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 124/12 Rn. 8; Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 Rn. 16; Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19, juris Rn. 77).

    Wie der Senat bereits im Hinblick auf den Motor eines anderen Herstellers ausgeführt hat, käme bei der Verwendung eines Thermofensters die Bejahung eines sittenwidrigen Handelns nur in Betracht, wenn über die bloße Kenntnis von dem Einbau einer Einrichtung mit der in Rede stehenden Funktionsweise in den streitgegenständlichen Motor hinaus zugleich auch Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass dies von Seiten der Beklagten in dem Bewusstsein geschah, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen, und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde (Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19, juris Rn. 81).

    Dass auf Seiten der Beklagten das Bewusstsein eines möglichen Gesetzesverstoßes verbunden mit einer zumindest billigenden Inkaufnahme desselben vorhanden war, ist weder dargetan noch ersichtlich (Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19, juris Rn. 82 f.).

    Ein Handeln unter vertretbarer Auslegung des Gesetzes kann nicht als besonders verwerfliches Verhalten angesehen werden (Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19, juris Rn. 90).

    Auf die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen sind, kommt es daher nicht an (vgl. Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19, juris Rn. 106 ff. zu einem anderen Hersteller).

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Als Beweggrund für das Handeln der Beklagten kommt allein eine angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung in Betracht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 32).

    Denn die Beklagte ging davon aus, dass die mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeuge als Neu- und später auch als Gebrauchtwagen unverändert durch Dritte weiterveräußert werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 18 U 70/18, juris Rn. 21 ff.; Beschluss vom 29. April 2019 - 16 U 30/19, juris Rn. 6; s.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 28).

    Soweit ein Hersteller nicht ausdrücklich Abweichendes mitteilt, bringt er mit dem Herstellen und Inverkehrbringen eines Fahrzeugs, das nicht ausdrücklich ohne Straßenzulassung angeboten wird, zum Ausdruck, dass der Einsatz des Fahrzeugs entsprechend seinem Verwendungszweck im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 9; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 22).

  • OLG Celle, 27.05.2019 - 7 U 335/18

    Erwerb eines manipulierten Diesel-PKW als Gebrauchtfahrzeug nach Bekanntwerden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Es ist deshalb im Ergebnis zutreffend, wenn in der Rechtsprechung der Zeitpunkt der Schadensherbeiführung, hier also der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Verhaltens als sittenwidrig bezeichnet wird (so z.B. OLG Celle, Beschluss vom 29. April 2019 - 7 U 159/19, juris Rn. 19; Beschluss vom 27. Mai 2019 - 7 U 335/18, juris Rn. 21; Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 6. Juni 2019 - 24 U 5/19, juris Rn. 46).

    Aus denselben Gründen, die zur Verneinung einer sittenwidrigen Veranlassung des Erwerbs des Fahrzeugs führen, fehlt es an einer vorsätzlichen Täuschung durch die Beklagte zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Kläger (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 7 U 335/18, juris Rn. 31; Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 30).

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Vielmehr muss in dieser Situation, selbst wenn hinsichtlich des Thermofensters von einer objektiv unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sein sollte, eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden (OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).

    Auch der in der Literatur (vgl. Führ, NVwZ 2017, 265) und beispielsweise in den Entscheidungen der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart betriebene - erhebliche - Begründungsaufwand (LG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2019 - 23 O 178/18, und Urteil vom 9. Mai 2019 - 23 O 220/18, juris, allerdings zu Motoren eines anderen Herstellers) zeigt, dass keine klare und eindeutige Rechtslage gegeben ist, gegen welche die Beklagte bewusst verstoßen hätte (s.a. OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6, ebenfalls zu einem Motor eines anderen Herstellers).

  • OLG Stuttgart, 07.08.2019 - 9 U 9/19

    Haftung des Herstellers bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, juris Rn. 18; bestätigt durch Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 Rn. 8; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2019 - 9 U 9/19, juris Rn. 42).

    Über den Rückruf des KBA informierte die Beklagte ebenfalls per Pressemitteilung (vgl. auch die Darstellung des Vorgehens der Beklagten im Urteil des OLG Stuttgart vom 7. August 2019 - 9 U 9/19, juris Rn. 6 ff.).

  • OLG Celle, 01.07.2019 - 7 U 33/19

    Erwerb eines manipulierten Diesel-PKW als Gebrauchtfahrzeug im Februar 2016 nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Es ist deshalb im Ergebnis zutreffend, wenn in der Rechtsprechung der Zeitpunkt der Schadensherbeiführung, hier also der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Verhaltens als sittenwidrig bezeichnet wird (so z.B. OLG Celle, Beschluss vom 29. April 2019 - 7 U 159/19, juris Rn. 19; Beschluss vom 27. Mai 2019 - 7 U 335/18, juris Rn. 21; Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 6. Juni 2019 - 24 U 5/19, juris Rn. 46).

    Aus denselben Gründen, die zur Verneinung einer sittenwidrigen Veranlassung des Erwerbs des Fahrzeugs führen, fehlt es an einer vorsätzlichen Täuschung durch die Beklagte zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Kläger (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 7 U 335/18, juris Rn. 31; Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 30).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Denn die Beklagte ging davon aus, dass die mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeuge als Neu- und später auch als Gebrauchtwagen unverändert durch Dritte weiterveräußert werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 18 U 70/18, juris Rn. 21 ff.; Beschluss vom 29. April 2019 - 16 U 30/19, juris Rn. 6; s.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 28).

    Ein Fahrzeugkäufer geht berechtigterweise davon aus, dass die insoweit notwendige Typengenehmigung und Betriebszulassung nicht mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet sind, die sich daraus ergeben, dass sie durch Verheimlichen der "Umschaltlogik" gegenüber den maßgeblichen öffentlichen Stellen erschlichen wurden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 18 U 70/18, juris Rn. 44).

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 Rn. 8 m.w.N.).

    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, juris Rn. 18; bestätigt durch Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 Rn. 8; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2019 - 9 U 9/19, juris Rn. 42).

  • LG Stuttgart, 09.05.2019 - 23 O 220/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Auch der in der Literatur (vgl. Führ, NVwZ 2017, 265) und beispielsweise in den Entscheidungen der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart betriebene - erhebliche - Begründungsaufwand (LG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2019 - 23 O 178/18, und Urteil vom 9. Mai 2019 - 23 O 220/18, juris, allerdings zu Motoren eines anderen Herstellers) zeigt, dass keine klare und eindeutige Rechtslage gegeben ist, gegen welche die Beklagte bewusst verstoßen hätte (s.a. OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6, ebenfalls zu einem Motor eines anderen Herstellers).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 437/19
    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, juris Rn. 18; bestätigt durch Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 Rn. 8; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2019 - 9 U 9/19, juris Rn. 42).
  • OLG Köln, 06.06.2019 - 24 U 5/19
  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

  • OLG Celle, 29.04.2019 - 7 U 159/19
  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • OLG Köln, 29.04.2019 - 16 U 30/19

    Anspruch auf Rücknahme eines manipulierten KFZ mit Dieselmotor des Typs EA

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht